ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KONINKLIJKE TALENS B.V. IN APELDOORN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDING UNGEN KONINKLIJKE TALENS B.V. IN APELDOORN

Art. 1 – Begriffsbestimmungen

Verkäufer: Koninklijke Talens B.V. in Apeldoorn (NL), auch aktiv unter dem Namen ‘Royal Talens’, bei der Industrie- und Handelskammer unter Nummer KvK (IHK) 08006261 eingetragen, und alle mit Royal Talens verbunden Unternehmen;

Käufer: der Geschäftspartner des Verkäufers

Vertrag: der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, unter anderem bezüglich der Warenlieferung durch den Verkäufer;

Angebot: jedes Angebot oder jede Offerte des Verkäufers an den Käufer für unter anderem Warenlieferung

Ware: jede Ware, jeder Bestandteil/alle Bestandteile der Ware, die/den der Verkäufer dem Käufer anbietet, verkauft und/oder liefert oder angeboten, verkauft und/oder geliefert hat.

Art. 2 – Anwendung und Sonstiges

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden exklusiv auf alle Angebote/Offerten und Verträge des Verkäufers Anwendung, darunter auch Verhandlungen und Angebotsanfragen durch den Käufer, sowie auf jede Fortsetzung oder Erweiterung davon, die aus einem Angebot und/oder Vertrag hervorgehen. Die Anwendung abweichender Bestimmungen, namentlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.2 Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

2.3 Wenn eine Bestimmung eines Vertrages oder der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollte oder aufgehoben werden sollte, so wird diese Bestimmung so weit wie möglich erfüllt. In dem Falle bleiben die sonstigen Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und werden der Verkäufer und Käufer die ungültige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine oder mehrere neue Bestimmungen ersetzen, die dem Inhalt nach der ungültigen oder nicht durchführbaren Bestimmung möglichst entspricht bzw. entsprechen.

Art. 3 – Der (Abschluss des) Vertrag(es), Angebote und Bestellungen

3.1 Alle Angebote des Verkäufers, ob mündlich oder schriftlich, sind unverbindlich. Als Angebote gelten zudem eventuelle Anlagen wie Preislisten, Broschüren und sonstige Informationen.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, indem der Käufer beim Verkäufer eine Bestellung einreicht und diese vom Verkäufer angenommen wird. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn diese vom Verkäufer schriftlich oder auf dem elektronischen Portal des Verkäufers dem Käufer bestätigt wurde oder wenn der Verkäufer – auf für den Käufer ersichtliche Art und Weise – mit der Erfüllung des Vertrages angefangen hat oder wenn der Verkäufer dem Käufer die Ware
geliefert hat.

3.3 (a) Der Mindestrechnungswert netto (exkl. MwSt.) einer Bestellung, die an eine Adresse des Käufers innerhalb der Niederlande geliefert werden muss, ist € 100,00. Bei einem Mindestrechnungswert netto von € 100 bis € 225 berechnet der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00. (b) Der Mindestrechnungswert netto (exkl. MwSt.) einer Bestellung, die an eine Adresse des Käufers außerhalb der Niederlande geliefert werden muss, ist € 2.750,00, sofern nicht vor der Bestellung schriftlich anders vereinbart wurde. Bei Lieferungen in anderer Währung als in EUR, wird der Mindestrechnungswert auf der Basis von €2.750,00 und zu dem zurzeit des Vertragsabschlusses aktuellen betreffenden Währungskurs in die Fremdwährung umgerechnet.

3.4 Der Käufer sorgt für seine eigene Umsatzsteuernummer und wird diese weiterhin verwenden. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Umsatzsteuernummer zu übermitteln und gegebenenfalls den Verkäufer rechtzeitig, vollständig und korrekt über jede Änderung seiner Umsatzsteuernummer oder den Ablauf seiner Umsatzsteuernummer zu informieren. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die dem Verkäufer durch die Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen entstehen, und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen frei, die von den Steuerbehörden und/oder anderen Dritten im Zusammenhang mit der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen geltend gemacht werden.

3.5 Für den Käufer und den Verkäufer sind Verträge, die von dazu berechtigten Personen und von Personen, von deren diesbezüglichen Berechtigung der Verkäufer und Käufer mit Fug und Recht ausgehen durften, abgeschlossen wurden, verbindlich.

3.6 Änderungen und Ergänzungen einer Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, sofern diese schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden.

3.7 Wenn der Käufer das Angebot des Verkäufers nicht akzeptiert, ist der Verkäufer – sofern nicht anders vereinbart wurde – berechtigt, dem Käufer sämtliche Kosten, die ihm aus der Angebotserstellung entstanden sind, zu berechnen.

3.8 Im Falle eines Widerspruchs oder einer Inkonsistenz zwischen dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herrschen die Vertragsbestimmungen vor.

Art. 4 – Bestellungen , Preise und Risiko(-Übertragung)

4.1 (a) Alle Lieferungen durch den Verkäufer an eine Adresse des Käufers innerhalb der Niederlanden erfolgen „ab Werk“ des Verkäufers gemäß den Incoterms 2020, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart;(b) Alle Lieferungen durch den Verkäufer an eine Adresse des Käufers außerhalb der Niederlande erfolgen im Falle des non-maritimen Transports: FCA „Ladestelle: Verwaltungssitz/Lager des Verkäufers, von dem aus die Ware geliefert wird“. Im Falle des maritimen Transports: FCA Rotterdam gemäß den Incoterms 2020.Der Transportvertrag wird in allen Fällen zulasten und auf Gefahr des Käufers abgeschlossen.

4.2 Die Preise des Verkäufers verstehen sich exklusive Verpackungskosten, zuzüglich MwSt. und zuzüglich aller weiteren Abgaben oder Steuern behördlicherseits.

4.3 Wenn während der Vertragserfüllung die Preise der Ware und/oder Dienstleistungen und/oder anderer preisbestimmender Faktoren aus Gründen erhöht werden, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen, beispielsweise die Rohstoffpreise, Energiepreise, Währungsschwankungen, Steuern, Abgaben, Zollgebühren, Transportkosten, Verpackungskosten und Versicherungstarife, ungeachtet des Grunds dieser Erhöhung, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der Ware und/oder der Dienstleistung dementsprechend zu erhöhen, sofern nicht anders vereinbart wurde. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Verkäufer ihn diesbezüglich informiert hat, den Vertrag aufzulösen.

4.4 Wenn eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages auf Verlangen des Käufers vereinbart wird, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen. Wenn der Verkäufer die Anweisungen des Käufers nicht rechtzeitig erhält, wird der Käufer dem Verkäufer alle daraus aufkommenden Kosten ersetzen.

Art. 5 – Lieferfristen

5.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Lieferfristen möglichst einzuhalten, die Lieferfristen sind jedoch immer einzig annähernd.

5.2 Der Verkäufer befindet sich bei nicht rechtzeitiger Lieferung nicht im Verzug. Im Falle der Verzögerung wird die Lieferfrist dementsprechend verlängert. Der Verkäufer wird dies dem Käufer, sofort nachdem ihm diese Verzögerung bekannt wurde, mitteilen.

5.3 Der Verkäufer haftet nicht für einerlei welchen Schaden, der sich für den Käufer oder einen Dritten aus der zu späten oder unvollständigen Warenlieferung ergibt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart. Der zu späten oder unvollständigen Warenlieferung kann der Käufer keinen Grund zur Vertragsauflösung entnehmen.

5.4 Bei der Festsetzung des Liefertermins der Warenlieferung wird vom Verkäufer davon ausgegangen, dass er den Vertrag unter den Umständen wird erfüllen können, wie diese ihm zurzeit der Angebotsabgabe und/oder des Vertragsabschlusses bekannt waren. Wenn sich die Umstände ändern, ist der Verkäufer berechtigt, die Liefertermine und Lieferfristen der Warenlieferung anzupassen.

5.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Ort/an den vereinbarten Orten beim ersten Mal, wenn diese angeboten werden und der Verkäufer diese bei ihm ausliefert oder ausliefern lässt oder in dem Moment, an dem diese vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird, anzunehmen. Wenn der Käufer diesbezüglich in Verzug bleibt, sind die sich daraus ergebenden Kosten im Zusammenhang mit der Lagerung und Bearbeitung zulasten des Käufers. Wenn der Käufer versäumt, die Ware länger als vierzehn (14) Tage nach der Lieferung in Empfang zu nehmen, ist der Verkäufer zur zwischenzeitlichen Vertragskündigung berechtigt, unbeschadet des dem Verkäufe r zukommenden Rechts, weiteren Schadensersatz u verlangen, sowie unbeschadet der sonstigen dem Verkäufer zustehenden vertraglichen und gesetzichen Rechte.

Art. 6 – Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten

6.1 Alle vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Forderungen bezahlt hat, die der Verkäufer an den Käufer einerlei aus welchen Grunde besitzt und auf die das Bestimmte in Artikel 92 Buch 3 des niederländischen BGB [BW] Anwendung findet, ungeachtet der Fälligkeit dieser Forderungen, sowie alle hieraus aufkommenden Zinsen und Kosten.

6.2 Der Käufer ist vor der vollständigen Zahlung nicht berechtigt, die Ware Dritten zu verpfänden oder in Besitz zu übertragen. Dies gilt nicht für die Verkäufer gelieferte Ware die der Käufer im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an Dritte liefert. Bei einer Zuwiderhandlung dieser Bestimmung ist der Verkäufer berechtigt, all die vom Verkäufer gelieferte Ware, ohne dass eine diesbezügliche Vollmacht des Käufers oder des Richters dazu erforderlich ist, selbst an dem Ort, an dem sich diese befindet, abzuholen oder abholen zu lassen. Zudem wird dann jede Forderungen des Verkäufers an den Käufer sofort fällig.

6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der erforderlichen Sorgfalt so zu lagern, dass deutlich erkennbar ist, dass diese Ware Eigentum des Verkäufers ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Versicherungspolicen dieser Versicherungen dem Verkäufer auf dessen erstes Verlangen hin zur Einsicht vorzulegen.

6.4 Wenn der Verkäufer seine in Artikel 6.2 genannten Rechte geltend machten möchte. gewährt der Käufer dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer dazu ernannten Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Zugangserlaubnis für all die Orte, wo sich Eigentum des Verkäufers befindet (befinden kann) sowie die Erlaubnis, dieses Eigentum mitzunehmen. Eventuelle hieraus aufkommenden Lasten hat der Käufer zu übernehmen.

Art. 7 – Höhere Gewalt

7.1 Der Verkäufer haftet nicht, wenn er seine vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen höherer Gewalt nicht erfüllen kann. Als höhere Gewalt gelten unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – die nachgenannten Situationen: Eisgang, extreme Witterungsverhältnisse, Terroranschläge, Überströmung, juristische Einschränkungen, Streik, Maßnahmen behördlicherseits, Verzögerung in der Zufuhr (auch von Rohstoffen), Ausfuhrverbote, Aufruhr, Krieg, Mobilmachung, Transporthindernisse, Störungen an Anlagen, Störung in der Energie- und Materiallieferung, Einfuhrbeschränkung, Feuer und alle sonstigen Arten der höheren Gewalt, die der Verkäufer beziehungsweise der Käufer mit Fug und Recht nicht berücksichtigen konnte und wodurch eine normale Vertragserfüllung der anderen Partei angemessenerweise nicht zugemutet werden kann.

7.2 Eine Situation der höheren Gewalt befreit den Käufer nicht von seinen Zahlungsverbindlichkeiten und berechtigt ihn nicht zum Aufschub seiner Zahlungsverbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber.

7.3 Im Falle der höheren Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, ohne dass sich daraus für den Käufer irgendwelche Schadensersatzansprüche ergeben, und werden die im Vertrag erwähnten Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung, die sich beim Verkäufer aus der Situation der höheren Gewalt ergibt, verlängert. Im Falle der höheren Gewalt haben der Käufer und der Verkäufer eine Regelung bezüglich der Vertragserfüllung zu vereinbaren.

7.4 Wenn die Situation der höheren Gewalt länger als einen ununterbrochenen Zeitraum von drei (3) Monaten dauert oder wenn es sich um höhere Gewalt handelt und die Vertragserfüllung dadurch dauerhaft unmöglich ist oder wird, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag fristlos durch Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an den Vertragspartner zu kündigen. Damit wird der betreffende Vertrag (was den dann noch nicht erfüllten Vertragsteil anbelangt) aufgelöst wird und keiner Partei noch eine Verpflichtung obliegen, außer eventueller (Zahlungs- oder sonstiger) Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit bereits gelieferter Ware.

Art. 8 – Zahlung

8.1 Die Zahlung hat innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum ohne jegliche Beanspruchung eines Nachlasses oder einer Verrechnung auf die vom Verkäufer vorgegebene Art und Weise zu erfolgen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

8.2 Sowohl vor als während der Vertragserfüllung ist der Verkäufer berechtigt, Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Käufer zu verlangen. Wenn der Käufer unterlässt, die verlangte Sicherheitsleistung innerhalb der genannten Frist zu erbringen, befindet sich der Käufer sofort in Verzug und ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet seiner weiteren Rechte, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen und ist all das, was der Käufer dem Verkäufer einerlei aus welchem Grund schuldet, sofort fällig.

8.3 Wenn der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber in irgendeiner Weise nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, im Falle der Einstellung der Zahlungen, der Beantragung des gerichtlichen Zahlungsaufschubs, des Insolvenzantrages, der Beschlagnahme, der Vermögensabtretung oder der Auflösung der Unternehmen/des Unternehmens des Käufers, wird all das, was der Käufer dem Verkäufer aufgrund irgendeines Vertrages schuldet, sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, noch nicht bezahlte Ware zurückzufordern und abzuholen, unbeschadet seiner weiteren Rechte aufgrund der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer.

8.4 Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig vom Käufer bezahlt wird, befindet sich der Käufer rechtskräftig in Verzug, sind alle Forderungen des Verkäufers sofort fällig und schuldet der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen kraft Artikel 119 a Band 6 des niederländischen BGB [BW] zuzüglich 3%.

8.5 Die vom Käufer geleisteten Zahlungen gelten an erster Stelle als Zahlung aller angefallenen Zinsen und Kosten und danach als Zahlung der am längsten fälligenRechnungen.

8.6 Die außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Einzug von nicht oder nicht vollständig bezahlten Rechnungen sind voll zulasten des Käufers. Diese werden aufgrund des Inkassosatzes der niederländischen Anwaltskammers [Nederlandse Orde van Advocaten] mit einem Minimum von € 500,00 pro Rechnung berechnet.

8.7 Der Käufer hat all die dem Verkäufer entstandenen Verfahrenskosten zu ersetzen, darunter auch die Beträge, zu denen der Käufer nicht kraft Gerichtsurteil verurteilt wurde, sowie die vollständigen Kosten des juristischen Beistands, es sei denn, der Verkäufer wurde als einzige Partei im gerichtlichen Verfahren zu den Verfahrenskosten verurteilt.

Art. 9 – Geistiges Eigentum/vom Verkäufer erteilte Angaben

9.1 Wenn der Verkäufer ein geistiges Eigentumsrecht an der Ware zukommt, darunter auch geistige Eigentumsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, (technischen ) Unterlagen, Bauspezifikationen, Computerprogrammen sowie an allen Datenträgern, mit denen solche Rechte verbunden sind, bleibt auch nach der Warenlieferung dieses Recht des Verkäufer in Kraft, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die Warenlieferung an den Käufer umfasst nicht die Übertragung oder Lizenzerteilung geistiger Eigentumsrechte und es ist dem Käufer untersagt, die Ware oder einen Teil davon weder direkt noch indirekt nachzuahmen (nachahmen zu lassen). Der Käufer schuldet dem Verkäufer für jede Zuwiderhandlung dieser Bestimmung jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,-, unbeschadet des dem Verkäufer zukommenden Rechts, Schadensersatz kraft gesetzlicher Vorschriften zu verlangen.

9.2 Die vom Verkäufer dem Käufer erteilten Angebote, Entwürfe, Darstellungen, Zeichnungen, (Test-)Modelle, (Computer)Programma, technischen Spezifikationen und dergleichen und/oder sonstigen Daten gelten einzig als annähernde Beschreibung der Ware. Die in diesem Artikel genannten Angaben und Informationen sowie jegliches Recht daran gehen nicht in Eigentum des Käufers über. Auf erstes Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diese vorgenannten Informationen und Unterlagen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzuschicken. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Benutzung der in diesem Artikel genannten Angaben und Informationen, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

9.3 Der Käufer wird die vom Verkäufer gelieferte Ware ausschließlich in der unveränderten Originalverpackung, so wie diese vom Verkäufer geliefert wurde (inklusive Etikettierung) weiterliefern und wird von seinen Abnehmern, sofern diese keine Endverbraucher sind, zu unserem Gunsten verlangen, dass auch diese die Ware ausschließlich in dieser Verpackung weiterliefern werden. Jeder Hinweis auf ein geistiges Eigentumsrecht des Verkäufers bezüglich der Ware darf nie vom Käufer entfernt oder geändert werden.

Artikel 10 – Werbung

10.1 Der Käufer muss bei der Annahme der Ware diese sofort gründlich überprüfen und der Käufer kann sich nicht mehr auf eine mangelhafte Leistung berufen, wenn er nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder angemessenerweise hätte feststellen müssen, den Verkäufer diesbezüglich schriftlich informiert hat.

10.2 Der Käufer hat Reklamationen bezüglich (der Höhe) einer Rechnung unter Androhung der Ungültigkeit jeglicher ihm zukommenden Rechte, innerhalb der Zahlungsfrist der Rechnung schriftlich dem Verkäufer zu melden. Bei einer Zahlungsfrist von mehr als dreißig (30) Tagen hat der Käufer dem Verkäufer spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich über eine Reklamation zu informieren.
10.3 Reklamationen oder Streitigkeiten einerlei welcher Art berechtigen den Käufer nie zum Zahlungsaufschub.

Artikel 11 – Garantie

11.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, leistet der Verkäufer für die Dauer von drei (3) Monaten nach der Warenlieferung Garantie für die Tauglichkeit der Ware, sofern es sich um Mängel handelt, die bei der Überprüfung der Ware wie in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt, nicht feststellbar waren.

11.2 Der Käufer hat eine Forderung kraft des Bestimmten in Artikel 11.1 innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem er einen solchen Mangen festgestellt hat, spätestens jedoch vor Ende der in Artikel 11.1 genannten Frist, dem Verkäufer schriftlich und unter Angabe der Gründe zu melden.

11.3 Wenn der Verkäufer eine Forderung des Käufers kraft des Bestimmten in Artikel 11.1 anerkannt hat, entscheidet der Verkäufer nach seiner Wahl darüber, ob er die mangelhafte Ware reparieren, ersetzen oder zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis für die betreffende Ware zurückzahlen wird. Wenn es sich um eine vom Verkäufer erbrachte Dienstleistung handelt, ist der Verkäufer ausschließlich verpflichtet, die betreffende Dienstleistung oder einen Teil davon erneut zu erbringen. Wenn sich der Verkäufer dazu entscheidet, die Leistung nachträglich ordnungsgemäß zu erbringen, so entscheidet der Verkäufer zudem selbst über die Art und Weise und den Zeitpunkt der nachträglichen ordnungsgemäßen Erbringung und/oder Lieferung.

11.4 Warenretouren ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung des Verkäufers sind untersagt. Warenretouren erfolgen zulasten und auf Gefahr des Käufers an die vom Verkäufer vorgegebene Adresse. Im Falle einer Warenretoure nach Genehmigung des Verkäufers und anschließender Anerkennung der Reklamation durch den Verkäufer werden dem Käufer die mit der Warenretoure verbundenen Kosten durch den Verkäufer ersetzt. Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer retournierte Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder lagern zu lassen, wenn diese ohne Genehmigung des Verkäufers oder aufgrund einer nicht vom Verkäufer anerkannten Reklamation an den Verkäufer zurückgeschickt wurde.

11.5 Der Verkäufer leistet keine Garantie wie in Artikel 11.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, wenn:(a) der Mangel ganz oder teilweise auf ordentlichen Verschleiß, unsachgemäße oder unsorgfältige Benutzung der Ware zurückzuführen ist oder darauf(b) dass die Ware vom Käufer oder von Dritten geändert, angepasst, repariert, benutzt oder verarbeitet wurde oder (c) wenn es sich bei der Reklamation um eine geringfügige Abweichung in der Qualität, Farbe, Verarbeitung, Größe und/oder Zusammensetzung, die im Handel allgemein als akzeptabel gilt, handelt oder(d) wenn der Mangel technisch gesehen unvermeidlich war.

11.6 Das Bestimmte in Artikel 11.1 bis einschließlich 11.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet auf eventuelle Ansprüche des Käufers aufgrund einer Fehlleistung, einer Nichtkonformität oder einerlei welcher anderen Grundlage sinngemäße Anwendung.

11 .7 Der Käufer kann sich nur auf das Bestimmte in Artikel 11.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, sofern der Käufer all seine Verpflichtungen kraft des Vertrages und kraft dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt hat.

Art. 12 – Haftung des Verkäufers

12.1 Im Falle zu später, fehlerhafter oder untauglicher Lieferung der oder Mängel an der vom Verkäufer gelieferten Ware haftet der Verkäufer in keiner Weise für den hieraus aufkommenden Schaden, außer sofern es sich um Absicht oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers persönlich oder seiner führenden Mitarbeiter handelt. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich immer auf seine in Artikel 11.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Garantieverbindlichkeiten. Der Verkäufer haftet nie für indirekten Schaden seitens des Käufers, darunter – jedoch nicht ausschließlich – Folge- und/oder Nebenschäden wie Gewinnausfall, Zinsverlust oder immaterieller Schade.

12.2 Unbeschadet des Bestimmten in Artikel 12.1 haftet der Verkäufer im Falle zu später, fehlerhafter oder untauglicher Lieferung der oder Mängel an der vom Verkäufer gelieferten Ware in keiner Weise für den hieraus aufkommenden Schaden, wenn dieser durch Arbeitnehmer des Verkäufers verursacht wurde, von Erfüllungsgehilfen des Verkäufers oder von Unternehmen, die zur selben Unternehmensgruppe (zum Konzern) des Verkäufers gehören.

12.3 Eine Forderung des Käufers kraft des Bestimmten in diesem Artikel 12 verjährt ein Jahr nach dem Datum, an dem sich der Schaden für den Käufer ergeben hat bzw. nachdem die Schadensverursachung angefangen hat.

12.4 Unbeschadet des Bestimmten in den Absätzen 12.1 bis einschließlich 12.3 beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Schaden, gegen den der Verkäufer kraft einer vom oder für den Verkäufer abgeschlossenen Versicherung versichert ist. Der Schaden ist jedoch nie höher als die im betreffenden Falle ausgezahlten Versicherungsleistung. Wenn die Versicherungsgesellschaft vom Verkäufer – einerlei aus welchem Grund – keine Leistung auszahlt oder wenn die betreffende Versicherung des Verkäufers den Schaden nicht deckt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf einen Höchstbetrag je Vorfall von 15% der Rechnungssumme (exklusive MwSt.), die der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag in Rechnung gestellt hat. Wenn der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen besteht, so beschränkt sich die Schadenersatzpflicht des Verkäufers auf maximal 15% (exklusive MwSt.) der Auftragssumme für diesen Teil oder diese Teillieferung.

12.5 Unbeschadet des Bestimmten in diesem Artikel 12 haftet der Verkäufer nicht für Schaden, der verursacht wurde durch: (a) die Tatsache, dass die Ware und/oder erbrachte Dienstleistung nicht zu einem spezifischen Zweck geeignet ist oder durch unüblichen, unsachgemäßen oder uneigentlichen Gebrauch oder durch die Lagerung der Ware; (b) die Tatsache, dass die Ware erneut verkauft, bearbeitet, verpackt oder einerlei wie geändert wurde; (c) eine Zuwiderhandlung der vom Verkäufer oder einem Dritten erteilten Anweisungen was die Wartung und Pflege der Ware anbelangt.

12.6 Der Käufer leistet dem Verkäufer, seinen Mitarbeitern und den sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers bei der Vertragserfüllung (ungeachtet des Grunds und/oder der Grundlage des Schadens) für alle Ansprüche, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag und der Erfüllung davon im Zusammenhang stehen, Gewähr. Der Käufer wird jeden vom Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen erlittenen Schaden und sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Haftung vollständig ersetzen, es sei denn, im betreffenden Vertrag wurde vereinbart, dass dieser Schaden zulasten des Verkäufers ist.

Art. 13 – Differenzen

13.1 Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertrag und die anderen Abkommen, die aus diesem Vertrag aufkommen oder damit im Zusammenhang stehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (C.I.S.G.) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2 (a) Wenn sowohl der Verkäufer als auch der Käufer seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, werden alle Differenzen die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Vertrag oder weiteren Abkommen, die aus diesem Vertrag hervorgehen, aufkommen sollten, ausschließlich dem niederländischen Gericht Gelderland, Geschäftsstelle Arnhem zur Entscheidung vorgelegt.(b) Wenn der Verkäufer oder Käufer nicht seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, werden alle Differenzen die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Vertrag oder weiteren Abkommen, die aus diesem Vertrag hervorgehen, aufkommen sollten, gemäß der Schiedsgerichtsordnung des niederländischen Instituts für die Schiedsgerichtsbarkeit [Nederlands Arbitrage Instituut] zur Entscheidung gelöst.

Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer in Apeldoorn unter Nummer 08006261

Das Schiedsgericht wird in dem Falle aus drei Schiedsrichtern bestehen und das Schiedsverfahren wird in Amsterdam (den Niederlanden) stattfinden und in niederländischer Sprache geführt werden.

[cart_count]

Verpasse keine Neuigkeiten und sei immer auf dem neuesten Stand, indem du dich für unseren Newsletter anmeldest.

Wir freuen uns, dich regelmäßig mit spannenden Themen rund um die Welt der Kreativität zu versorgen!

VIELEN DANK!

WIR MELDEN UNS SCHNELLSTMÖGLICH ZURÜCK.